Gefährdungsbeurteilung für Fahrtreppen
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung an Fahrtreppen wichtig?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an Ihrer Fahrtreppe oder Ihrem Fahrsteig ist entscheidend, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Eine gründliche Bewertung der potenziellen Gefahren ermöglicht es, präventive Maßnahmen zu ergreifen und gesetzlichen Vorgaben gemäß Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).
Betreiberpflichten erfüllen
Mit unserer Dokumentation stellen wir sicher, dass alle Anforderungen gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden und Sie Ihren Betreiberpflichten nachkommen. Dies umfasst u.a. die Identifikation von Gefahrensituationen, die Beurteilung der Risiken und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Sicherheit für alle Nutzer
Unsere Dokumentation enthält detaillierte Empfehlungen und Maßnahmen, um die Sicherheit aller Nutzer und einen reibungslosen Betrieb Ihrer Fahrtreppen zu gewährleisten.

Detailliert und vollumfänglich
Wir bieten Ihnen detaillierte Schutzmaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Nutzung der Fahrtreppe durch schutzbedürftige Personengruppen zu berücksichtigen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Mit unserer umfassenden Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie alle geforderten Inhalte gemäß
§3 Betriebssicherheitsverordnung. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Technik und betrachten die Nutzung der Fahrtreppe.
Sie erhalten detaillierte Beschreibungen zu jeder festgestellten Gefährdungssituation sowie verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf aktuell gültige Normen und Gesetze. Die Dokumentation ist leicht verständlich und nachvollziehbar.
Nach aktuellem Stand der Technik
- Beurteilung hinsichtlich Verwendung der Fahrtreppe mit Abgleich zum Stand der Technik
- Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik
- DIN EN 115 Teil 1/2,
- DGUV Information 208-028
- Arbeitsstättenregeln (bspw. ASR A1.8 Verkehrswege)

Alle notwendigen Inhalte
- Ermitteln von Gefährdungen, die bei der Verwendung des Arbeitsmittels auftreten können
- Verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Normen
- Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen mit Empfehlungen zu Fristen für wiederkehrende Prüfungen
- Bewertung der Risiken (sehr hoch, hoch, mittel oder niedrig)
- Einstufung von Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P Prinzip
- Berücksichtigung von schutzbedürftigen Personengruppen

Mehr Inhalte
- Ausführliche Umfeldbetrachtung und Betrachtung von besonderen Gefährdungen (bspw. durch die Nutzung)
- Organisatorische Maßnahmen für z.B. beauftragte Personen
- Auflistung von durchgeführten Modernisierungen
- Angaben zum Wartungszustand
- Grafische Darstellungen zur Nutzungsintensität und Wartungszustand
- Grafische Übersicht aller Gefährdungen

So sieht unsere Dokumentation aus
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Verlässliche Lösungen rund um Ihre Anlagen.
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Eine umfassende und detaillierte Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen ist ein essenzieller Schritt, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Leider erhalten viele Betreiber oft nur einen Abgleich mit dem Stand der Technik. Wir bieten Ihnen mehr...
Modernisierungsmanagement
Wir begleiten Sie gerne bei der Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Dabei unterstützen wir Sie, Angebote einzuholen und diese sorgfältig und kostenorientiert zu vergleichen...
Häufig gestellte Fragen
Betreiber einer Aufzugsanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) durchzuführen. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)...




